AGBs
1. Buchung und Reservierung
1.1 Die Buchung der Eventlocation LÖFT erfolgt schriftliche per E-Mail. Anfragen können persönlich, per E-Mail oder per Telefon gestellt werden.
1.2 Die Buchung ist erst nach Bestätigung durch das LÖFT verbindlich mit Unterschrift der Eventlocation sowie Unterschrift der MieterInnen.
1.3 Bei der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 40%.
1.4 Im Anschluss an die Veranstaltung wird die Abschlussrechnung gestellt mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen.
2. Stornierung und Änderung
2.1 Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und sind nur gültig, wenn sie von der Eventlocation LÖFT schriftlich bestätigt wurden.
2.2 Bei Stornierung bis 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird die Anzahlung von 40% der Gesamtsumme einbehalten, der Restbetrag entfällt.
2.3. Bei Stornierung bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird eine Stornierungsgebühr von 60% der Gesamtsumme fällig.
2.4. Bei Stornierung bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird eine Stornierungsgebühr von 80% der Gesamtsumme fällig.
2.5 Änderungen bezüglich Datum, Uhrzeit oder Art der Veranstaltung bedürfen der Zustimmung vom LÖFT und können zusätzliche Kosten verursachen.
3. Nutzung der Eventlocation
3.1 Das LÖFT darf nur für den vereinbarten Zweck und innerhalb der vereinbarten Zeiten genutzt werden.
3.2 Jegliche Änderungen am LÖFT oder deren Ausstattung bedürfen der vorherigen Zustimmung vom LÖFT.
3.3 Die MieterInnen sind für die ordnungsgemäße Nutzung der Eventlocation verantwortlich und haften für eventuelle Schäden oder Verluste.
3.4 Sollten sich die MieterInnen nicht an die Absprachen der Nutzung halten, behält sich die Eventlocation vor eine Geldstrafe zu erheben.
4. Haftung und Versicherung
4.1 Die Eventlocation übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden während der Nutzung der Räumlichkeiten.
4.2 Die MieterInnen sind verpflichtet, eine angemessene Haftpflichtversicherung abzuschließen, um eventuelle Schäden abzudecken.
4.3 Die Eventlocation haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen persönlicher Gegenstände der GästInnen oder der MieterInnen.
5. Reinigung und Rückgabe
5.1 Die Eventlocation wird dem Mieter sauber und ordnungsgemäß übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurden.
5.2 Falls die Eventlocation in einem verschmutzten oder beschädigten Zustand zurückgegeben wird, behält sich die Eventlocation das Recht vor, Reinigungs- oder Reparaturkosten in Rechnung zu stellen.
6. Sonstiges
6.1 Das LÖFT behält sich das Recht vor, Buchungen abzulehnen oder zu stornieren,
insbesondere bei Verstoß gegen diese AGBs oder bei unvorhergesehenen Umständen.
6.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden,
berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
6.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin.
Mit der Buchung der Eventlocation erklären sich die MieterInnen mit diesen AGBs einverstanden.